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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge der Firma SW-Segel, Sascha Walter, Osterkamp 105 a, 24983 Handewitt, soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart worden ist. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich und stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der Selbstlieferung.
Aufträge, Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind für uns erst verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Für den Fall, daß keine schriftliche Auftragsbestätigung vor Lieferung erfolgt, gelten unsere Lieferscheine und/oder die Berechnung als Auftragsbestätigung.
Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Unseren Angeboten beiliegende Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind als annähernd zu bezeichnen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Durch Zeichnungen und Skizzen des Kunden vorgegebene Maße können von uns ohne weitere Nachprüfung bei der Ausführung zugrundegelegt werden, wobei unfachliche Angaben von uns fachlich korrigiert werden, ohne daß wir extra darauf hinweisen müssen.
Alle von uns und/oder dem Kunden genannten Segelmaße verstehen sich als maximal gereckte Endmaße.
3. Lieferungen, Preise und Zahlungsbedingungen Unsere Preise verstehen sich ab Lager Flensburg, einschließlich der jeweils gültigen MwSt.. Sie verstehen sich einschließlich MwSt., Stagreiter, Mastrutscher, Vorlieksband, Segelzeichen, Segellatten und Segelsack. Bei Inlandsaufträgen sind 50 % des vereinbarten Auftragswertes bei Auftragserteilung sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung/Rechnung zahlbar, der Restbetrag bei Lieferung per Nachnahme oder wenn der Kunde keine Nachnahme wünscht, bei Mitteilung der Versandbereitschaft vor Lieferung.
Bei Auslandaufträgen sind 50 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung/Rechnung zahlbar, der Restbetrag sofort bei Mitteilung der Versandbereitschaft vor Lieferung.
Bei voller Vorkasse innerhalb einer Woche nach Erhalt der Auftragsbestätigung/Rechnung gewähren wir 1.5 % Skonto.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks nehmen wir nur zahlungshalber an.
Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt worden oder unstreitig sind. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.
3.1 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail an service@taschenmeile.de ) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: Dorby & Zell Warenhandels GbR, Borsweg 48, 25541 Brunsbüttel
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
4. Lieferzeit, Versand, Gefahrübergang Verbindliche wie unverbindliche Liefertermine oder Lieferfristen sind stets schriftlich zu vereinbaren. Sie beginnen erst mit Eingang der Anzahlung bei uns.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bei Fristablauf an die Transportperson übergeben bzw. bei Abholung durch den Kunden zur Abholung bereitgestellt worden und dem Kunden dies mitgeteilt worden ist oder bei gewünschter Lieferung ohne Nachnahme die Versandbereitschaft dem Kunden schriftlich angezeigt worden ist.
Ist nur eine unverbindliche Lieferfrist vereinbart, kann uns der Käufer eine Woche nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, in angemessener Frist zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommen wir in Verzug.
Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt wie aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens und Einflusses liegen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Erfüllung des Vertrages durch uns Einfluß haben. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
Für den Fall des Lieferverzuges ist der Kunde berechtigt, uns eine Nachfrist mit Ablehnungsdrohung zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche kann der Kunde hieraus nicht herleiten, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
Lieferungen erfolgen stets für Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht insoweit auf den Kunden über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Kunde die Ware selbst abholen will oder keine Lieferung per Nachnahme wünscht oder der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5. Übergabe/Abnahme Wenn die Ware nicht Versand, sondern von dem Kunden bei uns abgeholt oder von uns beim Kunden angeliefert und/oder montiert wird, hat der Kunde den Empfang der vertragsgemäßen Leistung auf dem Lieferschein zu quittieren.
Wenn die Ware versandt wird, gilt sie vom Kunden als auftragsgemäß akzeptiert, wenn er nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt der Ware nebst Lieferanzeige die Nichtvertragsgemäßheit der Lieferung vom Kunden uns gegenüber rügt, sofern wir in der Lieferanzeige den Kunden auf diese Erklärungsfrist und die Folge der Nichteinhaltung dieser Frist ausdrücklich hingewiesen haben.
Festgestellte Mängel sind uns vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Nach unserer Wahl leisten wir Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wenn die Nachbesserung wiederholt fehlschlägt, wir die Nachbesserung ablehnen oder die Nachbesserung trotz angemessener Fristsetzung durch den Kunden nicht vornehmen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder den Vertragspreis herabzusetzen (Minderung).
Ausgenommen von der Gewährleistung sind natürlicher Verschleiß, wie auch die Folgen unsachgemäßer Behandlung oder Überbeanspruchung des Liefergegenstandes oder dessen von uns nicht genehmigter Veränderung durch Dritte. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es fehlen von uns ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften oder uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last.
6. Haftung Soweit nicht ausdrücklich vereinbart oder in diesen Bedingungen geregelt, haften wir nicht für Schadensersatzansprüche jeglicher Art des Kunden gegen uns, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
7. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
Der Kunde ist nicht zur Veräußerung der Vorbehaltsware berechtigt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Sache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zur der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde uns anteilig Miteigentum zu übertragen. Im Geschäftsverkehr mit kaufmännischen Kunden behalten wir uns darüber hinaus das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in diesem Fall auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem kaufmännischen Kunden in laufende Rechnung buchen (Kontokorrentvorbehalt). Der kaufmännische Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen solange er mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzuge ist; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unseres Fakturaendbetrages, einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. In jedem Fall sind wir verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben als Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
8. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Wenn unser Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Flensburg als Gerichtsstand vereinbart.
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